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Der Hausbesuch wird ärztlich verordnet, wenn der Patient aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann - sei es aufgrund seines Alters oder krankheits- bzw. verletzungsbedingt. In diesem Fall wird der Hausbesuch von der Krankenkasse bezahlt. Auf dem ärztlichen Rezept sollte der Hausbesuch entsprechend verordnet sein.
Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder sprechen Sie uns an - wir werden uns bemühen, Ihnen im Bedarfsfall zu helfen.
Selbverständlich besteht auch die Möglichkeit, bei einem vom Arzt verordneten Rezept, die Gebühren für einen Hausbesuch selbst zu tragen, wenn dieser nicht verordnet worden ist.
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